Forensisch psychologische Therapie bei gerichtlichen Weisungen

Gemäß §51 StGB verfügt das Gericht über die Möglichkeit, bei einer bedingten Haftstrafe oder bedingten Entlassung unterschiedliche gerichtliche Weisungen festzulegen. Neben Bewährungshilfe u.ä. ist meist auch eine Weisung zur Therapie gefordert, um über eine festgelegte Zeitspanne hinweg weiterhin therapeutisch an den individuellen Risikofaktoren zu arbeiten sowie im Umgang mit den Herausforderungen nach der Inhaftierung unterstützt zu werden.

Psychologische Therapie / Klinisch-psychologische Behandlung wird im Gesetz nicht explizit genannt, ist aber nach Abklärung mit dem Gericht möglich!

Die Methoden der forensischen psychologischen Therapie basieren dabei auf wissenschaftlicher Forschung sowie dem Risk-Need-Responsivity-Modell.

Psychologische Praxis in Villach_Mercedes Haindl

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